Der Vertragspartner (VP) von Kieztour.com erklärt, vor Buchung einer Teilnahme an einer Veranstaltung von Kieztour.com die AGBs von Kieztour.com zur Kenntnis genommen und diese als verbindlich für die vertragliche Beziehung mit Kieztour.com anerkannt zu haben. Dem VP ist bekannt, dass die von Kieztour.com durchgeführten Veranstaltungen auf der Grundlage der vorliegenden AGBs angeboten und erbracht werden. In den Fällen, in denen die vorliegenden AGBs nicht geeignet sind, die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien zu regeln, kommt ausschließlich Deutsches Recht zur Anwendung.
Die Buchung bei einer Veranstaltung von HTC durch den VP kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf anderem Wege erfolgen. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Kieztour.com zustande.
Die Zahlung für die Teilnahme an der Veranstaltung von Kieztour.com erfolgt durch den VP vor Durchführung der Veranstaltung auf unbarem Wege und gegen Rechnungserstellung durch Kieztour.com. Kann ein Zahlungseingang vor Durchführung einer Veranstaltung nicht festgestellt werden, ist Kieztour.com berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In diesem Fall verliert der VP sein Teilnahmerecht an der von Kieztour.com durchzuführenden Veranstaltung.
Bei den von Kieztour.com zum Vertragsinhalt gemachten Preisen handelt es sich um Bruttobeträge.
Der VP hat das Recht, im Falle einer Verhinderung eine andere, von ihm zu wählende Person an der Veranstaltung von Kieztour.com teilnehmen zu lassen, sofern die vom VP ausgewählte Ersatzperson gegenüber Kieztour.com ausdrücklich erklärt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese als auch für sich verbindlich anzuerkennen.
Die Durchführung der Veranstaltungen durch Kieztour.com ist grundsätzlich nicht witterungsabhängig. Sofern für den Zeitpunkt der Veranstaltung allerdings extreme Witterungsbedingungen angekündigt sein sollten, besitzt Kieztour.com das Recht von der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung abzusehen, sofern eine Gefährdung der Gesundheit und/oder Sicherheit der VP bei Durchführung der Veranstaltung zu besorgen ist. Sollten unvorhergesehen kurzfristig vor Beginn der Veranstaltung oder zum Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung extreme Witterungsbedingungen auftreten, welche eine Gefährdung der Sicherheit und/oder Gesundheit der VP besorgen lassen, besitzt Kieztour.com ebenfalls das Recht, von der Durchführung der Veranstaltung abzusehen.
Für den Fall einer Absage aus den vorgenannten Gründen verpflichtet sich Kieztour.com, erhaltene Zahlungen an den VP zurückzuzahlen.
Sollte eine Tour aus nicht vorhersehbaren Gründen durch HTC, wie z.B. wegen höherer Gewalt, Unglücksfällen, extremen Witterungsbedingungen während der Durchführung abgebrochen werden, erhält der VP 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Abbruch erfolgt. Weitere Ansprüche des VP sind ausgeschlossen.
Im Falle eines Rücktritts von Kieztour.com aus vorgenannten Gründen oder eines Abbruchs einer Veranstaltung besitzt der VP nicht das Recht, die Durchführung einer Ersatzveranstaltung zu verlangen.
Im Falle einer Gefährdungslage direkt vor Durchführung einer Veranstaltung entscheidet der von Kieztour.com eingesetzte Mitarbeiter vor Ort, ob die Veranstaltung durchzuführen ist.
Kieztour.com erhält das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern nicht die erforderliche Anzahl an Teilnehmern für eine durchzuführende Veranstaltung erreicht wird. In diesem Fall sind geleistete Zahlungen vom VP an diesen durch Kieztour.com zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche des VP sind ausgeschlossen.
Die von Kieztour.com durchzuführenden Veranstaltungen beginnen zu den auf der Website angegebenen Zeiten. Bei Nichtanwesenheit des VP zum Beginnzeitpunkt der Veranstaltung besteht keine Verpflichtung von Kieztour.com, Wartezeiten zu gewähren. Sollte ein VP zeitlich nach dem auf der Website angegebenen Beginnzeitpunkt erscheinen und aus diesem Grunde an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, besteht kein Recht auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen oder von Teilen geleisteter Zahlungen.
Hat der VP vertragsgemäß Vorabzahlung geleistet und erscheint ohne Absage nicht zu der Veranstaltung von Kieztour.com, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrages oder aber auf Rückzahlung von Teilen des geleisteten Betrages.
Dieses gilt ebenso, sofern der VP seine Teilnahme an der Veranstaltung am Tage der Veranstaltung absagt.
Besteht zwischen dem Zeitpunkt der Absage des VP an der Veranstaltung und dem Veranstaltungstermin ein Zeitraum von drei Tagen bis zu einem Tag, ist Kieztour.com berechtigt, 70% des Rechnungsbetrages einzubehalten bzw. zu fordern.
Besteht zwischen dem Zeitpunkt der Absage des VP an der Veranstaltung und dem Veranstaltungstermin ein Zeitraum von sieben bis zu vier Tagen, ist Kieztour.com berechtigt, 50 % des Rechnungsbetrages einzubehalten bzw. fordern.
Besteht zwischen dem Zeitraum der Absage des VP an der Veranstaltung und dem Veranstaltungstermin ein Zeitraum vom 14 Tagen bis zu 8 Tagen, ist Kieztour.com berechtigt, 25 % des Rechnungsbetrages einzubehalten bzw. zu fordern.
Bei einer Absage, welche 15 oder mehr Tage vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung erfolgt, besitzt der VP gegenüber Kieztour.com Anspruch auf Rückerstattung tatsächlich geleisteter Beträge in voller Höhe.
Der Mitarbeiter von Kieztour.com ist berechtigt, eine Veranstaltung nicht durchzuführen und/oder abzubrechen, wenn einer oder mehrere Teilnehmer der Veranstaltung alkoholisiert erscheinen oder aber unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen sollten. Ebenso ist eine Berechtigung der Mitarbeiter von Kieztour.com gegeben, eine Veranstaltung nicht durchzuführen und/oder abzubrechen, wenn einer oder mehrere Teilnehmer der Veranstaltung deren Ablauf in erheblichem Maße stören oder aber hindern. Der Mitarbeiter von Kieztour.com besitzt auch das Recht, Teilnehmer an einer Veranstaltung von der weiteren Anwesenheit nach vorheriger Abmahnung auszuschließen, sofern die vorbezeichneten Beobachtungen ersichtlich festgestellt werden sollten. Für diesen Fall besitzt der ausgeschlossene Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung tatsächlich gezahlter Beträge.
Sofern Kieztour.com im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung Ausgaben an Dritte, wie z.B. Eintrittsgelder, Fahrzeugreservierungen, Tischreservierungen etc. entstanden sein sollten, und der VP aus einem Umstand an der Veranstaltung nicht teilnimmt, welchen er zu vertreten hat, ist er verpflichtet, diese Kosten an Kieztour.com zu erstatten. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Nichtteilnahme des VP von diesem 15 oder mehr Tage vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung angekündigt worden ist.
Der VP nimmt an der Veranstaltung von Kieztour.com auf eigene Gefahr teil. Kieztour.com haftet selbst, wie auch seine Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen, für grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Im Übrigen gelten bei der Begrenzung von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Bestimmungen.
Wird im Rahmen der Veranstaltung von Kieztour.com dem VP eine Teilnahme und/oder Mitwirkung bei Darbietungen geboten, so erfolgt die Teilnahme bzw. Mitwirkung des VP ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung von Kieztour.com tritt nur ein, wenn der Mitarbeiter von Kieztour.com den Schadeneintritt aufgrund eigenen Vorsatzes oder eigener grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Kieztour.com haftet nicht für den Verlust mitgeführter Gegenstände des VP, es sei denn, Kieztour.com hat dieses wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
Der VP gewährt Kieztour.com das Recht an der Herstellung und Verbreitung seines eigenen Bildes, sofern dieses während der Veranstaltung von Mitarbeitern von Kieztour.com zum Zwecke einer späteren Bewerbung des Unternehmens Kieztour.com hergestellt worden ist. Diese Einräumung eines Rechtes geschieht seitens der VP unbeschadet der ihr zustehenden Möglichkeit, während der Veranstaltung einer Herstellung und/oder Verbreitung des eigenen Bildes zu widersprechen.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kieztour.com und dem VP ist Hamburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht erfasst. Die Vertragspartner werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben, am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke wird zwischen den Parteien diejenige Regelung vereinbart, die bei Kenntnis der Lücke Gegenstand des Vertragsverhältnisses geworden wäre.